Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version 1.0 · Stand 09/2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Dienstleistungen zwischen Ercan hilft, Inhaber Joshua Ercan Grewe, Mühlenstraße 71, 47198 Duisburg, und seinen Kunden.
Ercan hilft bietet insbesondere Alltags- und Unterstützungsdienstleistungen, Botengänge und Erledigungsservice, Gartenhilfs- und Gartenpflegearbeiten, Möbelauf- und -abbau, Trage- und Umzugshilfe, Veranstaltungshilfe, einfache technische Unterstützung sowie weitere individuell vereinbarte und rechtlich zulässige Dienstleistungen an.
Tätigkeiten, für die eine besondere behördliche Erlaubnis, handwerksrechtliche Eintragung, berufliche Qualifikation oder sonstige Berechtigung erforderlich ist, werden nur ausgeführt, wenn die hierfür notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
§ 2 Anfrage und Vertragsschluss
Eine Kundenanfrage stellt noch keinen verbindlichen Auftrag dar. Der Kunde übermittelt Ercan hilft die zur Beurteilung des Auftrags erforderlichen Informationen. Ercan hilft prüft insbesondere Art, Umfang, Termin, Personalbedarf und Durchführbarkeit.
Der Kunde erhält anschließend ein Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung mit dem vereinbarten Preis oder der Berechnungsgrundlage. Ein Termin ist erst verbindlich, wenn der Auftrag von Ercan hilft schriftlich bestätigt wurde.
Kostenpflichtige Aufträge werden grundsätzlich nur mit volljährigen Vertragspartnern geschlossen.
§ 3 Preise und Abrechnung
Für den Auftrag gilt der vor Vertragsschluss mitgeteilte Preis bzw. die vereinbarte Berechnungsgrundlage. Bei zeitabhängiger Abrechnung gilt grundsätzlich eine Mindestabrechnung von einer Stunde. Anschließend erfolgt die Abrechnung in 15-Minuten-Einheiten.
Eine vereinbarte Anfahrtspauschale sowie sonstige Zusatzkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Materialien, Ersatzteile, Waren oder sonstige Fremdkosten sind nur Bestandteil des vereinbarten Preises, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Zusätzliche Beschaffungen erfolgen grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden. Bereits verbindlich bestätigte Aufträge werden von späteren allgemeinen Preisänderungen nicht berührt.
§ 4 Vorauszahlung
Ercan hilft kann die vollständige oder vereinbarte voraussichtliche Vergütung vor Durchführung des Auftrags verlangen. Bei Aufträgen mit noch nicht exakt bestimmbarer Dauer wird die Vorauszahlung anhand der vereinbarten Zeitschätzung berechnet.
Nach Abschluss erfolgt erforderlichenfalls eine Endabrechnung. Ergibt sich eine geringere abrechenbare Leistung, wird ein entsprechendes Guthaben zurückerstattet. Zulässige und vom Kunden bestätigte Mehrleistungen werden nachberechnet. Ist eine vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig eingegangen, muss Ercan hilft den reservierten Einsatz grundsätzlich nicht beginnen. Ein neuer Termin kann nach Zahlungseingang vereinbart werden.
§ 5 Änderungen und zusätzliche Leistungen
Terminänderungen oder wesentliche Änderungen des Auftrags werden erst verbindlich, wenn Ercan hilft diese bestätigt. Weicht die Situation vor Ort wesentlich von der vorher beschriebenen Aufgabe ab, kann Ercan hilft die Leistung neu bewerten.
Führt die Änderung zu erheblichen zusätzlichen Arbeiten oder Kosten, wird der Kunde hierüber informiert. Zusätzliche Arbeiten werden grundsätzlich erst nach entsprechender Zustimmung durchgeführt. Eine vor Ort gewünschte, eigenständige zusätzliche Aufgabe kann als neuer Auftrag behandelt werden.
§ 6 Durchführung des Einsatzes
Der Kunde gewährleistet den vereinbarten Zugang zum Einsatzort und stellt die für die vereinbarte Tätigkeit erforderlichen Voraussetzungen bereit. Der Kunde informiert Ercan hilft möglichst bereits bei der Anfrage über erkennbare Gefahren, besondere örtliche Bedingungen und für den Einsatz relevante Tiere.
Besonders wertvolle, zerbrechliche oder empfindliche Gegenstände im unmittelbaren Arbeitsbereich sollen vom Kunden kenntlich gemacht und, soweit zumutbar, gesichert werden. Ercan hilft darf eine Tätigkeit nicht beginnen oder unterbrechen, wenn ihre Durchführung erkennbar rechtswidrig, unzumutbar oder gefährlich wäre oder eine erforderliche Qualifikation bzw. Berechtigung fehlt.
§ 7 Termine und Verspätungen
Ercan hilft plant bestätigte Termine mit angemessener Sorgfalt. Bei einer absehbaren Verspätung wird der Kunde möglichst früh informiert und erhält nach Möglichkeit eine aktualisierte voraussichtliche Ankunftszeit. Bei zeitabhängiger Abrechnung beginnt die Arbeitszeit grundsätzlich erst mit dem tatsächlichen Beginn der vereinbarten Tätigkeit.
§ 8 Nichterscheinen des Kunden
Ist zum vereinbarten Zeitpunkt kein Zugang möglich, versucht Ercan hilft, den Kunden zu erreichen. Grundsätzlich kann eine Wartezeit von bis zu 15 Minuten vorgesehen werden. Anschließend kann der Einsatz beendet werden, wenn die Durchführung weiterhin nicht möglich ist.
Ob und in welcher Höhe in solchen Fällen ein Zahlungs- oder Schadensersatzanspruch besteht, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung und den gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 9 Stornierungen
Bestätigte Termine können nach der freiwilligen Kundenregelung grundsätzlich bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden, soweit keine abweichende Individualvereinbarung besteht.
Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen werden keine pauschalen Vertragsstrafen erhoben. Etwaige Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem tatsächlich ersatzfähigen Schaden. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Abbruch durch den Kunden
Verlangt der Kunde nach Beginn des Einsatzes die Beendigung der Arbeiten, wird grundsätzlich die bis dahin abrechenbar erbrachte Leistung berücksichtigt. Aufgrund der vereinbarten Mindestabrechnung kann mindestens die erste Stunde berechnet werden, soweit dies im konkreten Vertragsverhältnis wirksam vereinbart wurde. Danach gilt die vereinbarte 15-Minuten-Abrechnung. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 11 Ausfall auf Seiten von Ercan hilft
Fällt ein eingeplanter Mitarbeiter aus, versucht Ercan hilft zunächst, einen anderen geeigneten Mitarbeiter einzusetzen. Ist dies nicht möglich, kann der Inhaber den Auftrag selbst übernehmen, sofern er hierfür geeignet und erforderlichenfalls berechtigt ist.
Kann der Auftrag dennoch nicht durchgeführt werden, wird der Kunde möglichst früh informiert und nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Kommt kein Ersatztermin zustande, wird eine Vorauszahlung für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
§ 12 Mitarbeiter
Vertragspartner des Kunden bleibt grundsätzlich Ercan hilft. Zur Durchführung können geeignete Mitarbeiter eingesetzt werden. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Person.
Arbeiten mit besonderen Qualifikations- oder Zulassungsvoraussetzungen werden ausschließlich entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ausgeführt.
§ 13 Externe Dienstleister und Fachbetriebe
Kann Ercan hilft eine angefragte Tätigkeit aufgrund besonderer fachlicher oder rechtlicher Anforderungen nicht selbst ausführen, kann – soweit angeboten – die Vermittlung oder Organisation eines geeigneten Fachbetriebs bzw. Dienstleisters angeboten werden. Vor einer solchen Beauftragung muss für den Kunden eindeutig erkennbar sein, mit wem der Vertrag über die jeweilige Fachleistung zustande kommt.
§ 14 Verhalten und Sicherheit
Kunden und Mitarbeiter haben respektvoll miteinander umzugehen. Bei Bedrohungen, Gewalt, sexueller Belästigung, erheblichen Beleidigungen, Diskriminierung oder sonstigen unzumutbaren bzw. gefährlichen Situationen darf ein Mitarbeiter den Einsatz unterbrechen oder verlassen. Umgekehrt sind Mitarbeiter von Ercan hilft verpflichtet, Kunden respektvoll und professionell zu behandeln.
§ 15 Vorhandene Schäden und Dokumentation
Bereits vor Beginn erkennbare Schäden oder Mängel am unmittelbaren Arbeitsgegenstand oder Arbeitsbereich können dokumentiert werden. Soweit für die Auftrags-, Arbeits- oder Schadensdokumentation erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig, kann der relevante Arbeitsbereich vor und nach der Tätigkeit dokumentiert werden.
Unnötige Aufnahmen von Personen, privaten Dokumenten oder nicht betroffenen privaten Bereichen sollen vermieden werden. Eine Verwendung solcher Aufnahmen für Werbung oder Social Media erfolgt nicht allein aufgrund dieser Regelung; dafür wird erforderlichenfalls eine gesonderte Einwilligung eingeholt.
§ 16 Schäden während des Einsatzes
Mögliche Schäden oder besondere Vorfälle werden dokumentiert und intern gemeldet. Mitarbeiter sollen ohne entsprechende Befugnis keine eigenständigen Schuldanerkenntnisse oder Zahlungsversprechen im Namen von Ercan hilft abgeben. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
§ 17 Schlüssel und Zugangsmittel
Vom Kunden überlassene Schlüssel, Transponder, Zugangscodes oder vergleichbare Zugangsmittel dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Sie sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nicht unberechtigt kopiert oder weitergegeben werden. Verlust oder Beschädigung ist unverzüglich zu melden.
§ 18 Ordnung nach dem Einsatz
Der unmittelbare Arbeitsbereich wird nach Abschluss der vereinbarten Tätigkeit grundsätzlich ordentlich hinterlassen. Eine vollständige Reinigung, Abfallentsorgung, Sperrmüllentsorgung oder sonstige nicht vereinbarte Zusatzleistung ist nicht automatisch Bestandteil des Auftrags.
§ 19 Abschlussbestätigung
Nach dem Einsatz kann der Kunde oder eine zuvor benannte volljährige Person den Auftragsschein bzw. Leistungsnachweis unterzeichnen. Dokumentiert werden insbesondere Auftragsnummer, Datum, Tätigkeit, tatsächliche Einsatzzeit, genehmigte Zusatzleistungen/Kosten sowie erkennbare Besonderheiten oder Beanstandungen.
Die Unterschrift dient insbesondere als Einsatz- und Zeitnachweis. Sie bedeutet keinen pauschalen Verzicht des Kunden auf gesetzliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- oder sonstige Rechte. Wird die Unterschrift verweigert, kann Ercan hilft die Verweigerung sowie den Einsatz anderweitig dokumentieren. Allein die verweigerte Unterschrift führt nicht automatisch dazu, dass eine tatsächlich erbrachte Leistung unentgeltlich wird.
§ 20 Ansprechpartner vor Ort
Der Vertragspartner kann eine andere volljährige Person als Ansprechpartner am Einsatzort benennen. Diese kann insbesondere Zugang gewähren und die Durchführung bzw. Einsatzzeit bestätigen. Kostenpflichtige wesentliche Auftragserweiterungen oder Preisänderungen darf die Person nur vereinbaren, soweit sie hierzu entsprechend bevollmächtigt ist.
§ 21 Rechnungen und Zahlungen
Der Kunde erhält eine ordnungsgemäße Abrechnung bzw. Rechnung. Rechnungen können insbesondere elektronisch per E-Mail übermittelt werden. Soweit nach dem Einsatz noch ein Restbetrag offen ist und nichts anderes vereinbart wurde, ist dieser innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von 7 Kalendertagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.
Erstattungen werden grundsätzlich ohne unnötige Verzögerung abgewickelt; zwingende gesetzliche Erstattungsfristen bleiben unberührt.
§ 22 Aktionen und Gutscheine
Ercan hilft kann freiwillig Aktionen, Gutscheine oder Rabattcodes anbieten. Für diese gelten die jeweils bekanntgegebenen Bedingungen. Eine nachträgliche Anwendung auf bereits bestätigte oder ausgeführte Aufträge erfolgt grundsätzlich nicht, soweit bei der jeweiligen Aktion nichts anderes vorgesehen ist.
§ 23 Beschwerden
Beanstandungen werden individuell geprüft. Soweit nach Art der Leistung und Gesetz erforderlich bzw. angemessen, soll Ercan hilft Gelegenheit erhalten, eine berechtigte Beanstandung zu prüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben bestehen.
§ 24 Außergewöhnliche Ereignisse
Kann ein Auftrag aufgrund außergewöhnlicher, von Ercan hilft nicht zu vertretender Umstände nicht wie geplant durchgeführt werden, wird der Kunde möglichst früh informiert. Soweit möglich, wird ein Ersatztermin angeboten. Für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden Vorauszahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Regeln zurückerstattet.
§ 25 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen werden dem Kunden in gesonderten Datenschutzinformationen zur Verfügung gestellt.
§ 26 Verbraucherrecht und Widerruf
Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular und gegebenenfalls die Erklärung zum gewünschten Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist werden separat bereitgestellt.
Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 27 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.